stellte und insoweit gegen diesen vorgehen musste (vgl. Protokoll der Einvernahme von D.________ vom 15. Dezember 2016 Z. 165 ff.). Eine wirksame Verteidigung war unter den gegebenen Verhältnissen nicht mehr gewährleistet. 4.3 Die vom Beschwerdeführer gegen den Entscheid des Regionalgerichts erhobenen Einwände vermögen daran nichts zu ändern. Es muss nicht vertieft geprüft werden, ob auch ein Interessenkonflikt im Sinne von Ziff. 3.2 der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) vorliegt, denn diese Regeln vermögen als Standesregeln die öffentlich-rechtlichen Berufsregeln nicht zu derogieren.