4.2 Aus den Akten ergibt sich, dass der Beschwerdeführer im vorliegenden Strafverfahren PEN 17 235 seit Oktober 2014 als (amtlicher) notwendiger Verteidiger die Interessen des Beschuldigten vertrat. Dem Beschuldigten werden u.a. Raub, Sachbeschädigung, evtl. versuchter Raub, Diebstahl und Sachbeschädigung z.N. von D.________ vorgeworfen. Der Vorfälle z.N. von D.________ haben sich am 10. Oktober 2015 ereignet. Im Strafverfahren PEN 15 786 war der Beschwerdeführer seit dem 29. Juni 2015 Verteidiger von D.________. Am 14. Dezember 2015 wurde er vom Regionalgericht Bern-Mittelland als amtlicher Verteidiger eingesetzt. D._____