Ein verbotener Interessenkonflikt liegt vor, wenn der Anwalt die Wahrung der Interessen eines Klienten übernommen hat und dabei Entscheidungen zu treffen hat, mit denen er sich potenziell in Konflikt zu eigenen oder anderen ihm zur Wahrung übertragenen Interessen begibt. Untersagt ist nicht nur die Vertretung der Interessen eines Mandanten, welche denjenigen eines anderen Mandanten direkt entgegenstehen, wie dies bei Kläger und Beklagten der Fall ist, sondern der Anwalt darf auch keine Drittperson vertreten, deren Interessen diejenigen eines Mandanten in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten.