3. 3.1 Das Regionalgericht begründet den Widerruf des amtlichen Mandats damit, dass der Beschwerdeführer in einem Verfahren vor dem Regionalgericht (PEN 15 786) resp. dem Obergericht des Kantons Bern (SK 16 150) D.________ als amtlichen Verteidiger vertreten habe. In Anbetracht des Datums des erstinstanzlichen Urteils (10. März 2016) und desjenigen des oberinstanzlichen Urteils (18. April 2017) sowie des Zeitraums der Untersuchung resp. des gerichtlichen Verfahrens gegen den Beschuldigten wegen Raubes und Sachbeschädigung, evtl. versuchten Raubes, Diebstahls und Sachbeschädigung z.N. von D._____