2 Der Antrag auf Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis zum Abschluss einer allfälligen Strafuntersuchung gegen die zuständigen Richter des Verfahrens PEN 17 235 wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ist abzuweisen. Zu prüfen gilt es im vorliegenden Verfahren, ob der Entzug der amtlichen Verteidigung zu Recht erfolgte. Dies beurteilt sich anhand der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und der Rechtsprechung und hängt nicht vom Ausgang des vom Beschwerdeführer initiierten Strafverfahrens wegen Amtsmissbrauchs ab.