Sie verwies betreffend die Frage der weiteren Zulassung des Beschwerdeführers als privater Verteidiger auf die Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 148-154. Das Regionalgericht beantragte am 14. September 2017 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Replik vom 20. September 2017 hielt der Beschwerdeführer an den gestellten Anträgen fest. Ergänzend ersuchte er um Sistierung des Beschwerdeverfahrens BK 17 350 bis zum Abschluss einer allfälligen Strafuntersuchung gegen die zuständigen Richter des Verfahrens PEN 17 235 wegen Amtsmissbrauchs.