Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 11. August 2017 wird aufgehoben. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte wird angewiesen, ein Strafverfahren gegen die Beschuldigte 1 und gegen die Beschuldigte 2 zu eröffnen. 2. Der Antrag auf Sistierung des Verfahrens wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘600.00, werden zu ¾ (CHF 1‘200.00) dem Kanton Bern und zu ¼ (CHF 400.00) der Beschwerdeführerin auferlegt. 4. Der Beschwerdeführerin wird eine Entschädigung von CHF 1‘000.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.