146 StGB eindeutig nicht erfüllt, dass aber möglicherweise andere Tatbestände erfüllt sein könnten, so dass das Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1 und 2 weiterläuft. Oder aber die Staatsanwaltschaft will geltend machen, dass auch andere in Frage stehende Tatbestände eindeutig nicht erfüllt seien, so dass das Strafverfahren gegen die Beschuldigten 1 und 2 mit der angefochtenen Verfügung vollständig abgeschlossen ist. Letzteres wird in der angefochtenen Verfügung allerdings nicht begründet und liesse sich aufgrund der aktuellen Aktenlage wohl auch nicht halten. Die Beschuldigten 1 und 2 waren (zeitweise)