sich des Betrugs schuldig gemacht habe, lasse sich beurteilen, ob die Beschuldigten 1 und 2 strafrechtlich mitverantwortlich seien. Möglicherweise hätten sich weitere Personen mitschuldig gemacht. Eine Nichtanhandnahme bedeute nicht die Ausschliessung eines einzelnen Tatbestands, sondern die Ausräumung jeglicher Zweifel bezüglich strafrechtlich relevanten Verhaltens. Solange die Einsprache gegen den Strafbefehl für I.________ hängig sei, hätte nicht über die Nichtanhandnahme entschieden werden dürfen.