Wer sich mit Unterschriftenfälschungen den Vorteil einer Zahlungsvereinbarung arglistig verschaffe, mache sich des Betrugs schuldig. Es sei unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft die Privatklage nicht an die Hand nehme. Zweitens sei als nicht beachtetes Dokument der Bericht des Konkursamts Seeland zu erwähnen. Dort werde eine Mitverantwortung der Beschuldigten 1 und 2 erwähnt. Daher sei die Vorinstanz anzuweisen, weiter zu ermitteln, das Verhalten von I.________ als Betrug zu qualifizieren sowie diesbezüglich eine allfällige Mittäterschaft zu klären.