5. Die Beschwerdeführerin begründet ihr Rechtsmittel wie folgt: Die angefochtene Verfügung enthalte nur eine teilweise Wiedergabe des Sachverhalts. Mit der Beschwerde solle verhindert werden, dass eine res iudicata geschaffen werde. Es seien Dokumente unberücksichtigt geblieben: Erstens die Einsprache der Beschwerdeführerin gegen den Strafbefehl für I.________. Darin werde deutlich gemacht, dass es sich um einen Betrugstatbestand handle. Wer sich mit Unterschriftenfälschungen den Vorteil einer Zahlungsvereinbarung arglistig verschaffe, mache sich des Betrugs schuldig.