3 Mit Strafanzeigen […] beschuldigen die beiden Privatklägerinnen F.________ AG und D.________ AG I.________, A.________ und C.________ u. a. des Betrugs, angeblich begangen von September 2014 bis Februar 2016 dadurch, dass sie als im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer/innen der H.________ GmbH durch arglistige Täuschung Arbeitsleistungen von Temporärarbeitskräften im Umfang von mind. CHF 410000 resp. mind. CHF 470000 erhältlich gemacht hätten, ohne zahlungswillig gewesen zu sein.