146 Abs. 1 StGB abgeschlossen sind. 2. Es sei festzustellen, dass hiermit auch eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht worden ist und deshalb zulässig ist, in diesem Verfahren die fehlende Subsumtion unter den Tatbestand des Betruges im Verfahren gegen I.________ zu rügen. 3. Es sei festzustellen, dass die Beschuldigte 1 gegenüber dem Konkursamt - offenbar unter dem Druck dieser Beschwerde - den zu Unrecht bezogenen Lohn zurückerstattet.