Urteil des Bundesgerichts 1B_7/2009 vom 16. März 2009 E. 5.3; BRUNNER/HENN/KRIESI, a.a.O., S. 128; SCHMID, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 2. Aufl. 2013, N. 764; RUCKSTUHL, a.a.O., N. 11a zu Art. 127 StPO). Der insoweit von Rechtsanwalt B.________ erhobene Einwand, es fehle dafür eine gesetzliche Grundlage, geht fehl. 5. Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 750.00, dem unterliegenden Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). Bei der Festsetzung der Höhe der Verfahrenskosten wurde berücksichtigt, dass es im parallelen Beschwerdeverfahren BK 17 350 weitestge-