Der Privatkläger hat Rechtsanwalt B.________ sensible Daten anvertraut. Diese könnten im vorliegenden Strafverfahren gegen ihn vorgebracht werden, indem z.B. versucht werden könnte, den Privatkläger aufgrund seines Lebensstils etc. als unglaubhaft darzustellen. 4.4 Nach dem Gesagten hat das Regionalgericht Rechtsanwalt B.________ das amtliche Mandat zu Recht per 21. August 2017 entzogen. Es hat mittels des Entzugs der amtlichen Verteidigung nicht in unzulässiger Weise auf das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verteidiger und dem Beschwerdeführer eingewirkt. Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.