8 wie dies die Berufsregeln gebieten. Dies insbesondere bei Einvernahmen des jeweiligen Klienten sowie bei der Würdigung deren Aussagen. Indem Rechtsanwalt B.________ zur gleichen Zeit die Interessen des Beschwerdeführers in dessen Strafverfahren wahrnahm und sich auch dem Privatkläger mit der Vertretung dessen Interessen in seinem Strafverfahren verpflichtet hatte und folglich auch diesem gegenüber eine Treupflicht begründete, bestand demnach ein konkretes Risiko eines Interessenskonflikts.