7 4.2 Aus den Akten ergibt sich, dass Rechtsanwalt B.________ im vorliegenden Strafverfahren PEN 17 235 seit Oktober 2014 als (amtlicher) notwendiger Verteidiger die Interessen des Beschwerdeführers vertrat. Dem Beschwerdeführer werden u.a. Raub, Sachbeschädigung, evtl. versuchter Raub, Diebstahl und Sachbeschädigung z.N. von D.________ vorgeworfen. Die Vorfälle z.N. von D.________ haben sich am 10. Oktober 2015 ereignet. Im Strafverfahren PEN 15 786 war Rechtsanwalt B.________ seit dem 29. Juni 2015 Verteidiger von D.________.