1B_263/2016 vom 4. Oktober 2016 E. 2.1 f.). Eine Konfliktsituation, das Dilemma des Rechtsanwalts, genügt (SCHILLER, Schweizerisches Anwaltsrecht, 2009, N. 803). Demjenigen, der in Verletzung der in Art. 12 BGFA aufgezählten Pflichten eine Verteidigung annimmt oder diese fortführt, ist die Prozessberechtigung in diesem Verfahren abzusprechen.