Sie verwies betreffend die Frage der weiteren Zulassung von Rechtsanwalt B.________ als privaten Verteidiger auf die Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 148-154. Das Regionalgericht beantragte am 14. September 2017 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Replik vom 20. September 2017 hielt der Beschwerdeführer an den gestellten Anträgen fest.