Gleichentags reichte Rechtsanwalt B.________ persönlich eine Beschwerde gegen die Verfügung des Regionalgerichts vom 21. August 2017 ein (BK 17 350). Zudem stellte er namens des Beschwerdeführers ein Ausstandsgesuch gegen die zuständigen Richter des Verfahrens PEN 17 235 (BK 17 344). Mit Verfügung vom 31. August 2017 edierte die Verfahrensleitung die Akten der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern SK 16 150 i.S. D.________.