Beim Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegenüber Gerichtsbehörden handelt es sich um einen schwerwiegenden Vorwurf, welchen es besonders sorgfältig abzuklären gilt. Es ist daher nachvollziehbar, dass der zuständige Staatsanwalt weitere Abklärungen tätigte. Dieses Vorgehen sagt aber entgegen der Auffassung des Gesuchstellers nichts darüber aus, ob die von ihm erhobenen Vorwürfe begründet sind. Aus dem Umstand, dass der zuständige Staatsanwalt im vom Gesuchsgegner im Nachgang an die Hauptverhandlung und die Verfügung betreffend Entzug der amtlichen Verteidigung gegen die Gesuchsgegner initiierten Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs Stellungnahmen der Gesuchsgegner eingeholt hat, vermag der