Den Akten PEN 17 235 lässt sich vielmehr entnehmen, dass erst Ende März 2017 Anklage beim Regionalgericht erhoben wurde. Das Dossier befand sich zudem zeitweise ausser Haus und es ist aufgrund der hohen Geschäftslast der Regionalgerichte eine Erfahrungstatsche, dass die Dossiers erst kurz vor der Verhandlung im Detail studiert werden können. Beim Kürzel scheint es sich im Übrigen um dasjenige des zuständigen Gerichtssekretärs H.________ zu handeln. Dass der Gesuchsgegner 1 nicht versucht haben soll, die Verfahrensbeteiligten am Freitagnachmittag vor der Verhandlung zu erreichen, lässt nicht auf eine unsachliche Verfahrensführung resp.