Staatsanwalt erwähnte Stichwort «Glaubwürdigkeit der Justiz» bezogen hätten. Der Wortentzug sei zudem nicht protokolliert worden, obwohl er den Protokollführer um einen Vermerk hierüber ersucht habe. Daraus ergäben sich ebenfalls berechtigte Zweifel an der Neutralität und Unvoreingenommenheit des Gerichts. Es bestehe der Verdacht des Amtsmissbrauchs und der Urkundenfälschung im Amt.