Hierbei habe er seinen rechten Arm zu einer «Stopp- Geste» gehoben. Der Hinweis auf mangelndes Interesse des Gerichts wäre im Übrigen unbeachtlich gewesen, da es nicht im Belieben des Gerichts stehe, sich nur angenehme Sachvorträge anzuhören. Die vom Verteidiger des Gesuchstellers vorgebrachten Vorkommnisse hätten sich direkt auf das Thema einer angeblichen Interessenskollision bezogen. Der Verteidiger habe im Rahmen seiner Wahrnehmungen der letzten Monate Vorkommnisse geschildert, welche sich auf das vom a.o. Staatsanwalt erwähnte Stichwort «Glaubwürdigkeit der Justiz» bezogen hätten.