Ebenfalls bleibe unklar, wie und auf welchem Weg der Gesuchsgegner 1 ausgerechnet erst am Freitagnachmittag auf das Problem gestossen sein wolle. Dem Screenshot aus der Datenbank im Verfahren PEN 17 235 sei zu entnehmen, dass am 25. Juli und 4. August 2017 drei Vorgänge mit dem Kürzel gebucht worden seien. dürfte das Kürzel von Gerichtspräsidentin G.________ sein, welche im Verfahren gegen den Privatkläger F.________ seinerzeit geurteilt habe. Es bestehe der Verdacht, dass dem Gesuchsgegner 1 bereits anfangs August 2017 bekannt gewesen sei, dass der Verteidiger des Gesuchstellers auch den Privatkläger F.________ vertreten habe.