Hierauf sei die Eröffnung der Hauptverhandlung um eine Stunde verschoben worden. Der Gesuchsgegner 1 habe mit dem a.o. Staatsanwalt den Raum verlassen und ihm die in seinem Büro liegenden Akten übergeben. Dies habe keine zwei Minuten gedauert. Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung sei die Zusammensetzung des Gerichts auf explizite Frage des Gesuchsgegners 1 von keiner Partei in Frage gestellt worden. 3.3 Der Gesuchsgegner 1 führt in seiner Stellungnahme aus, der a.o.