3. 3.1 Der Gesuchsteller rügt in seinem Ausstandsgesuch eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101). Er bringt zusammengefasst vor, entgegen den geltenden internationalen Bestimmungen zum Berufsrecht der Anwaltschaft sei versucht worden, auf das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Verteidiger einzuwirken. Es obliege dem Klienten, selbst darüber zu befinden, ob ein Vertrauensverlust bestehe oder nicht. Das Vorgehen verstosse gegen die richterliche Unabhängigkeit. Der Gesuchsgegner 1 und der a.o. Staatsanwalt seien vor Eröffnung der Verhandlung