Es stelle sich die Frage einer möglichen Interessenskollision. Der Gesuchsgegner 1 schlug vor, den Parteien für eine mögliche Durchsicht der Urteile und Abklärung zur Fragestellung Zeit einzuräumen und die Verhandlung um 09.30 Uhr formell zu eröffnen, womit sich diese einverstanden erklärten. Nach formeller Eröffnung des Verfahrens und Gewährung des rechtlichen Gehörs verfügte das Regionalgericht den Widerruf des amtlichen Mandats von Rechtsanwalt B.________ per 21. August 2017 und wies die Anklage samt Akten an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) zurück