Vor formeller Eröffnung der Verhandlung informierte der Gerichtspräsident C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner 1) die Parteien, dass er kurz vor dem Verhandlungstermin Kenntnis erlangt habe, dass der amtliche Verteidiger des Gesuchstellers, Rechtsanwalt B.________, in einem früheren Verfahren vor dem Regionalgericht resp. dem Obergericht des Kantons Bern bereits den Privatkläger F.________ amtlich verteidigt habe. Es stelle sich die Frage einer möglichen Interessenskollision.