Üblicherweise sollen die Auslagen 3 % der Anwaltsgebühr nicht übersteigen; die Beschwerdekammer gewährt hier pauschal 5 %. 8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 10. August 2017 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘275.75 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.