___ «grob fahrlässig» verhalten. Die Staatsanwaltschaft verharmlose diese Darstellung, indem sie ausführe, unter fahrlässigem Verhalten werde umgangssprachlich ein Verhalten einer Person ohne die notwendige Vorsicht oder Aufmerksamkeit verstanden, zu welcher man verpflichtet sei. Das möge sein, jedoch habe die Beschuldigte eben nicht blosse Fahrlässigkeit, sondern «grobe» Fahrlässigkeit behauptet, was umgangssprachlich im Kontext mit dem Verhalten eines Vaters gegenüber seinem Kind nicht anders denn als unverständliches und wohl auch unentschuldbares Fehlverhalten verstanden werde.