selber davon aus, dass sich dieser bei einem Sturz neben der Beinverletzung auch eine Hirnerschütterung zugezogen hatte. F.________ habe ihr gegenüber geschildert, hingefallen und erst wieder in den Armen des Vaters aufgewacht zu sein, es sei ihm beim Sturz kurz schwarz vor Augen geworden und er habe Gedächtnislücken gehabt (EV A.________ vom 4. Juli 2017, Z. 75 ff.). Ihr Mann habe es aber unterlassen,