Unter Berücksichtigung des «double instance»- Prinzips haben die erstinstanzlichen Gerichte die Nacherfassung zu prüfen, selbst wenn sich – wie hier – das Obergericht materiell mit der Strafsache zu befassen hatte. 5.6 Einig geht die Beschwerdekammer mit der Generalstaatsanwaltschaft ferner, dass es keine Rolle spielt, ob das DNA-Profil noch nicht im DNA-Profil- Informationssystem aufgenommen oder ob es versehentlich daraus gelöscht worden und demzufolge nicht mehr vorhanden ist.