In Abänderung des bisherigen Titels wurde neu unter dem Titel «Probenahme und DNA-Analyse bei verurteilten Personen» festgehalten, dass «Unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils […] eine Probe genommen und ein DNA-Profil erstellt werden [kann] von Personen: [...]» (vgl. zum Ganzen: Geschäft Nr. 00.088 in: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista). Bereits der Gesetzgeber war sich damals bewusst, dass diese Bestimmung in den ersten Jahren nach Inkrafttreten noch einen grösseren Teil der Strafvollzugsinsassen betreffen, die Be-