E-DNA- Profil-Gesetz gestützt auf die Ständerrats-Debatte indessen eine Präzisierung. In Abänderung des bisherigen Titels wurde neu unter dem Titel «Probenahme und DNA-Analyse bei verurteilten Personen» festgehalten, dass «Unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils […] eine Probe genommen und ein DNA-Profil erstellt werden [kann] von Personen: [...]» (vgl. zum Ganzen: Geschäft Nr. 00.088 in: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista).