255 StPO erfolgt ist. Die vom Beschwerdeführer beanstandete Wendung «unmittelbar nach Rechtskraft» findet sich nur im Wortlaut von Art. 5 DNA-Profil-Gesetz (welcher vorliegend nicht direkt anwendbar ist [Art. 1a DNA-Profil-Gesetz]), nicht aber in Art. 257 StPO. Diese Voraussetzung gilt indessen auch bei der Anwendung von Art. 257 StPO (FRICKER/MAEDER, a.a.O., N. 1 und 2a zu Art. 257 StPO, auch zum Folgenden).