Darauf aufmerksam gemacht, leitete die 1. Strafkammer des Obergerichts das von der KOST retournierte ursprüngliche Meldeformular vom 28. November 2012 dem Regionalgericht Bern-Mittelland zur Prüfung eines nachträglichen Verfahrens zwecks Erstellung eines neuen DNA-Profils weiter. Die vom Regionalgericht angeordnete Neu- bzw. Nacherfassung ist nun Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.