Ferner hielt sie fest, dass die zugunsten der ambulanten Behandlung aufgeschobene Freiheitsstrafe nicht mehr vollzogen werde. Nachdem die Vollzugbehörde das Vollzugsende der KOST mitgeteilt hatte und Letztere das definitive Löschdatum (22. März 2037 [22. März 2017 + 20 Jahre]) eintragen wollte, wurde festgestellt, dass die DNA-Profile PCN B.________ und PCN C.________ nicht mehr vorhanden sind.