Ferner verfügte sie die Herausgabe diverser Gegenstände, soweit sie keinen verbotenen Inhalt aufwiesen und nicht zur Speicherung und Weiterverbreitung von Dateien mit verbotenem Inhalt gedient hatten. Mit Meldeformular vom 28. November 2012 wurde das Urteil der Koordinationsstelle Strafregister (KOST) des Kantons Bern mitgeteilt, welche für den Kanton Bern sämtliche Strafurteile und nachträglichen Entscheide im Schweizerischen Strafregister VOSTRA erfasst und DNA-Löschmeldungen an die Bundesbehörde AFIS DNA Services übermittelt. Da im damaligen Zeitpunkt das definitive Löschdatum der DNA-Profile nicht hat bestimmt werden können (Art.