Mit Urteil vom 27. November 2012 stellte die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern – soweit hier interessierend – die Rechtskraft des erstinstanzlichen Schuldspruchs und der Verurteilung sowie der Verfügung betreffend DNA-Profile fest. Ferner verfügte sie die Herausgabe diverser Gegenstände, soweit sie keinen verbotenen Inhalt aufwiesen und nicht zur Speicherung und Weiterverbreitung von Dateien mit verbotenem Inhalt gedient hatten.