und PCN C.________) festgehalten, dass die Zustimmung zur Löschung nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen sei. Gegen die abgelehnte Rückerstattung von Kopien der nicht verbotenen Dateien meldete der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern Berufung an. Mit Urteil vom 27. November 2012 stellte die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern – soweit hier interessierend – die Rechtskraft des erstinstanzlichen Schuldspruchs und der Verurteilung sowie der Verfügung betreffend DNA-Profile fest.