2 nung einer ambulanten therapeutischen Behandlung und Bewährungshilfe während der Dauer der ambulanten therapeutischen Behandlung. Weiter wurde dem Beschwerdeführer in Form einer Weisung untersagt, einen Internetanschluss an seinem jeweiligen Wohnort zu installieren oder installieren zu lassen, einen privaten oder öffentlichen Internetanschluss jeglicher Art zu benützen und Informatikmaterial (Hard- und Software) entgeltlich oder unentgeltlich zu erwerben, zu besitzen oder zu benützen.