382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Im Rahmen der gegen den Beschwerdeführer geführten Strafuntersuchung wegen des Verdachts der Pornografie wurden vom Beschwerdeführer DNA-Profile erstellt (PCN B.________ [Abnahmedatum: 7. Dezember 2007] und PCN C.________ [Abnahmedatum: 17. September 2009]). Am 21. Februar 2012 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland den Beschwerdeführer der Pornografie schuldig, mehrfach begangen in der Zeit zwischen dem 22. Februar 2005 und dem 11. August 2009 in F.______