1. Am 16. August 2017 verfügte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) in einem selbständigen nachträglichen Entscheid, dass von A.________ zwecks Erstellung eines neuen DNA-Profils eine DNA-Probe zu entnehmen sei. Es ordnete die erforderliche erkennungsdienstliche Behandlung an und erteilte gleichzeitig die Bewilligung, das erkennungsdienstliche Material auszuwerten. Mit der Erstellung des DNA-Profils beauftragte es das IRM. Gegen diese Verfügung reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 19. August 2017 Beschwerde ein und beantragte deren Aufhebung.