Art. 257 StPO erlaubt eine Nacherfassung irrtümlich gelöschter DNA-Daten. Mit Blick auf den Sinn und Zweck dieser Bestimmung kann die Erstellung eines DNA-Profils nicht auf Fälle beschränkt werden, bei welchen das mit der Strafsache materiell befasste Gericht in seinem Urteil eine DNA-Profilerstellung anordnet (E. 5.4 ff.). Erwägungen: