Im Übrigen sei der Beschwerdeführer seit der Entlassung aus der Polizeihaft untergetaucht und weiterhin unbekannten Aufenthalts. Seine Effekten und sogar seinen Reisepass habe er im Durchgangszentrum Aarwangen zurückgelassen. Dieses Verhalten könne nur damit erklärt werden, dass er nicht nur Kenntnis vom Inhalt der Adidastasche gehabt habe, sondern mutmasslich in die Einbruchdiebstähle involviert sei. Der hinreichende Tatverdacht sei zu bejahen. Mittels DNA-Profil des Beschwerdeführers sollen die aktuell vorgeworfenen Delikte – Diebstahl, evtl. Hehlerei – aufgeklärt werden.