1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Diebstahls, evtl. Hehlerei. Am 9. August 2017 verfügte die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inklusive Abnahme eines Wangenschleimabstrichs sowie die Erstellung eines DNA-Profils. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 18. August 2017 Beschwerde. Am 21. August 2017 erteilte die Verfahrensleitung der Beschwerde die aufschiebende Wirkung.