7 Rechtsfragen vorzunehmen; insbesondere kann keine eingehende Aussagenanalyse oder Beweiswürdigung erfolgen. Es muss lediglich geprüft werden, ob aufgrund der aktuellen Untersuchungsergebnisse genügend konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat und eine Beteiligung der beschuldigten Person an dieser Straftat vorliegen.