Dagegen, dass er beim Restaurant E.________ nur uriniert habe und seine DNA so an das Kippfenster gekommen sei, spreche die Lokalisation des DNA-Abriebes. Auf der Dokumentation des KTD sei ersichtlich, dass sich die Unterkante des Kippfensters des «Salon L.________» 285 cm über dem Boden befinde. Zudem sei der Abrieb auf der Innenseite des abgekippten Fensters genommen worden. Dass der Beschwerdeführer des Weiteren die Zigarettenkippe auf einem Spaziergang oder beim Pinkeln weggeschippt und sie deshalb unter dem Fenster gelegen habe, welches beim Einschleichdiebstahl ins Restaurant D.________ als Einstiegsstelle gedient habe, wäre ein grosser Zufall.