Ebenfalls nicht nachvollzogen werden könne, dass auf das Aussageverhalten von Geschädigten Einfluss genommen werden könnte. Es sei kein Grund ersichtlich, weshalb sich die angeblich geschädigten Personen von ihm beeinflussen lassen sollten. Des Weiteren sei festzustellen, dass die Ferienzeit zu Ende sei und Befragungen von ferienabwesenden Personen nun stattgefunden haben sollten. Schliesslich sei nicht klar, inwiefern eine Haftentlassung die Auswertung der sichergestellten Elektroartikel und die Zuordnung der sichergestellten Gegenstände beeinträchtigen solle.